Finanzielle Vorteile
Ihre Vorteile
- Sie sparen Geld dank tieferem Energieverbrauch im Vergleich zu konventionellen Bauten (steigende Energiepreise und CO2-Abgabe) – und erhalten dazu einen erhöhten Komfort.
- Höherer Werterhalt und Verkaufserlös sowie bessere Vermietbarkeit dank Qualitätsnachweis durch die Minergie-Zertifizierung.
- Mehrinvestitionen werden in einer Langfristbetrachtung der Lebenszykluskosten (unter Berücksichtigung der Förderung) kompensiert.
Mehrwert Wohnqualität
Bauen in Minergie-Qualität kostet etwas mehr als konventionelles Bauen gemäss den gesetzlichen Grundanforderungen. Sie profitieren von der detaillierten Planung, den spezifischen Anforderungen an die Gebäudehülle und -technik und der Qualitätssicherung für Ihr Projekt durch Minergie.
Berechnungen und Erfahrungswerte zeigen, dass sich die Mehrinvestitionen (Basis MFH mit drei Wohneinheiten) je nach Baustandard brutto zwischen 2.8% und 6.9 % der Bauinvestitionen bewegen. Je nach Kanton erhalten Sie für den Einsatz einer bestimmten Gebäudetechnik oder die Zertifizierung nach einem Minergie-Standard Fördergelder. Diese reduzieren Ihre Mehrinvestition in die Minergie-Qualität in einer netto Betrachtung deutlich. Und Sie profitieren 30 Jahre lang von erhöhtem Komfort, tieferen Energiekosten und leisten einen Beitrag an den Klimaschutz.
Vorteile in der Langfristbetrachtung
Im Gegensatz zu den Mehrinvestitionen bei der Bauerstellung stehen die Einsparungen in der Langfristbetrachtung der Lebenszykluskosten. Sie zeigen auf, nach wie vielen Jahren die Investitionen in Minergie-Qualität durch die geringeren Betriebskosten und den erhöhten Wert der Liegenschaft (bessere und raschere Vermietbarkeit resp. erhöhter Verkaufswert dank Komfort und Imagegewinn) amortisiert sind. Diese sind jeweils abhängig von projektspezifischen Besonderheiten und Annahmen zur Entwicklung der Energiepreise, Unterhaltskosten, Zinsen, Lebensdauer, der Höhe der CO2 Abgaben usw., was allgemeine Berechnungen schwierig macht und deren Aussagekraft einschränkt. Bei grösseren Projekten empfiehlt es sich, spezifische Berechnungen vorzunehmen.
Gemäss umfassenden Studien der Zürcher Kantonalbank (2008) lag der Mehrpreis für Minergie Einfamilienhäuser bei 7 Prozent, bei Eigentumswohnungen bei 3.5%. Auswertungen von Wüest und Partner (2017) ergeben bei Minergie-P-ECO Wohnungen um 3.6% höhere Mieterlöse. Zusätzlich bestätigen aktuelle Untersuchungen institutioneller Bauherren eine raschere und bessere Vermietbarkeit von Minergie-Wohnungen. Dies insbesondere auch ausserhalb der Kernstädte, also dort, wo der Markt spielt.
Weitere Infos: ZKB Studie «Minergie macht sich bezahlt»
Abzugsmöglichkeit Steuern
Investitionen in energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden (Wärmedämmung, Einsatz erneuerbarer Energien, Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme) können von den direkten Bundessteuern und je nach Kanton auch von den kantonalen Steuern abgezogen werden. Es kann nur jener Teil der Kosten abgezogen werden, welcher selbst getragen wurde. Details dazu finden Sie in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung oder bei Ihrem kantonalen Steueramt.
Höhere Ausnützungsziffern und vergünstige Hypotheken
Verschiedene Gemeinden gewähren für Minergie Gebäude höhere Ausnützungsziffern. Dies erlaubt Ihnen eine grössere Bebauung, wenn das Gebäude nach Minergie zertifiziert wird, was für Sie eine Wertsteigerung bedeutet. Zudem gewähren Banken für Minergie-Gebäude dank Umweltdarlehen vergünstigte Hypotheken und / oder bezahlen einen Beitrag an Ihre Zertifizierungsgebühren.
Finanzielle Unterstützung durch Förderung
Bauen in Minergie-Qualität wird von verschiedenen Seiten finanziell unterstützt. Es lohnt sich frühzeitig vor Baubeginn zu prüfen, ob es für die geplanten Massnahmen Fördergelder gibt (Gebäudeprogramm (Link), Kantone, Gemeinden, Banken) und an welche Bedingungen diese gebunden sind.
Wichtig: In der Regel muss das Gesuch für Fördergelder vor Baubeginn gestellt werden!
Eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Fördermassnahmen nach Region finden Sie unter: www.energiefranken.ch
Am besten kontaktieren Sie die in Ihrem Kanton resp. Ihrer Gemeinde zuständige Energieberatungsstelle. Sie kann Ihnen Auskunft über die aktuell geltenden Fördermassnahmen geben. Klicken Sie dafür in obenstehender Tabelle auf den gewünschten Kanton.
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